Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Mit dem 131.und 132.Hinweisschreiben ergeben sich Informationen, die wir Dir/Ihnen hier gerne kurz aufzeigen möchten.
Die Kernaussage der Ministerkonferenz lautete: „[…], die bereits im Dezember für die Schulen gefassten Beschlüsse [werden fortgeführt]. Das schließt den Appell an die Eltern der Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 ein, wenn sie nicht das Betreuungsangebot aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen müssen, die Kinder zuhause zu betreuen.“
Sie können aus beruflichen Gründen Ihr Kind zuhause nicht betreuen?
Dann melden Sie sich bei der entspr.Klassenleitung und teilen dies mit. Sie können hier das notwendige Formular downloaden, welches der Schule vorgelegt werden muss: Anlage_Formular_2_Selbsterklärung
Nur mit jener Selbsterklärung kann Ihr Kind ab dem 11.01.2021 bei uns betreut werden.
Außerdem müssen SuS, die ab dem 11.01.2021 die Schule besuchen nochmals eine Gesundheitsbestätigung mitbringen, siehe Formular weiter unten Anlage_Formular_1_Gesundheitsbestätigung
Sofern die Selbsterklärung NICHT vorliegt, gilt ein Betretungsverbot des Schulgeländes/Schulgebäudes.
Weiterhin wird erklärt, dass wir ab Montag, 11.01.2021, die Abschlussklassen 10 willkommen heißen dürfen.
Hierfür gilt, dass auch diese SuS die Anlage_Formular_1_Gesundheitsbestätigung mitbringen MÜSSEN, um in Präsenz beschult werden zu können. Der entsprechende Stundenplan kann im internen Bereich eingesehen werden.
Sofern die Gesundheitsbestätigung NICHT vorliegt, gilt ein Betretungsverbot des Schulgeländes/Schulgebäudes.
Das Eintreffen in der Schule, am 11.01.2021, erfolgt so, wie schon nach den Herbstferien. Die Klasse 10 SuS finden sich auf dem Parkplatz vor der Turnhalle ein.
Die SuS, die eventuell in Klassenstufe 5 und 6 betreut werden sollen, finden sich in dem Rondell vor der Turnhalle ein.
Immer im Abstand von mind.1,5 Metern und mit MNB.
Die Grundschüler*innen, die in die Betreuung kommen, finden sich auf der Rasenfläche vor dem Haupteingangstor ein und suchen Ihre Klassenleitung auf.

TRAGEN DER Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Zitierung Hinweisschreiben 131
„Im Rahmen des Präsenzunterrichtes und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer MNB für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen COVID-19 […] vorliegt. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind an allen Schultagen mit einer MNB ausgestattet ist, denn sie muss den ganzen Tag getragen werden, so die Bestimmungen aus dem Ministerium für Bildung.