Vorabhinweis: voraussichtliche Notbetreuung im LK LuP, ab 25.01.2021

[Inhaltsauszug aus der Mitteilung des Landrates, 20.01.2021 – VORBEHALTLICH DER ENTSCHEIDUNG DES LANDTAGS]

VORAUSSICHTLICH und für SIE zur besseren Planung, Koordination und Anwendung

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

aufgrund der weiterhin angespannten Situation im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit den Kreisen und den kreisfreien Städten auf zusätzliche Schutzmaßnahmen verständigt.  Ergänzend zu den bisherigen Pressemitteilungen, informieren wir hiermit.

Für den Fall, dass die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, den 21. Januar 2021, um 18:00 Uhr bei mehr als 150 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner (in den vergangenen sieben Tagen) liegt, gelten ab Montag, den 25. Januar 2021, folgende Regelungen zur Schulorganisation:

Im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim wird den Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Zur Inanspruchnahme der Notbetreuung müssen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler eine Eigenerklärung der Eltern über die Notwendigkeit vorlegen sowie eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers.

Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz erhalten sie unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. 

Die neuen Regelungen werden kurzfristig per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Der Beschluss des Landtages steht noch aus, jedoch soll ab dem 25.01.2021 diese Notfallbetreuung für unseren Landkreis LUP greifen, sodass wir Ihnen hiermit die Formulare übermitteln.

Entsprechende Formulare des Bildungsministeriums finden Sie hier.

Beachten Sie, dass wir BEIDE Bescheinigungen benötigen.

Wann? Geben Sie Ihrem Kind jene Bescheinigungen am Montag mit in die Schule. Achten Sie auf Vollständigkeit.

Achtung! Bitte teilen Sie der jeweiliegen Klassenleitung bis FREITAG (22.01.2021) mit, ob Ihr Kind in die Notbetreuung kommen wird.

Sofern der morgige Inzidenzwert, die Inzidenz von 150 überschreitet, greift nach jenem Artikel die Notbetreuung.

Klick: Pressemitteilung aus dem Bildungsminsterium.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.