Liebe Eltern,
hier gelangen zu der Allgemeinverfügung des Lanskreises Ludwigslust-Parchim – Der Landrat, welche Details zu der ab Montag geltenden Notbetreuung ab Inzident > 150 regelt.
„[…] ist der Besuch von Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab dem 25.01.2021 grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler untersagt. […]“
Notfallbetreuung muss beantragt werden > siehe letzten Beitrag „Vorabhinweis: voraussichtliche Notbetreuung im LK LuP“
Hiervon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler unserer Abschlussklassen.
[Stand: 21.01.2021]