Allgemeinverfügung des Landkreises LuP

Liebe Eltern,

hier gelangen zu der Allgemeinverfügung des Lanskreises Ludwigslust-Parchim – Der Landrat, welche Details zu der ab Montag geltenden Notbetreuung ab Inzident > 150 regelt.

„[…] ist der Besuch von Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab dem 25.01.2021 grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler untersagt. […]“

Notfallbetreuung muss beantragt werden > siehe letzten Beitrag „Vorabhinweis: voraussichtliche Notbetreuung im LK LuP“

Hiervon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler unserer Abschlussklassen.

[Stand: 21.01.2021]