Update Schulöffnung

Information:
Wir dürfen ab morgen (24.02.2021), „nur“ die Klassenstufen 1 bis 6 sowie 10 beschulen. 
Die Klassen 7 bis 9 müssen weiterhin in Distanz verbleiben.                                                       Uns liegen leider noch keine Rahmenbedingungen für den Wechselmodus vor, der ab 08.03.2021 greifen soll.
Ich versichere Ihnen, sobald wir dies haben, hier eine Rückmeldung zu geben.
Seien Sie herzlich gegrüßt.
K.Pingel

(Stand: 23.02.2021)

„Na, was guckst Du?!“  Kopf in den Sand stecken? Nein, dies ist keine Lösung.

Was bleibt uns übrig? Den Blick nach vorne richten. Alltagsstrukturen ermöglichen, die Vorschriften und Alltag vereinbaren. Schauen, wie wir alles unter einen Hut bekommen.

Liebe Schüler:innen und liebe Eltern!

Aktuell möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre Kinder am 22.02.2021 (Montag) und am 23.02.2021(Dienstag) nach „altbewährter“ Struktur betreut werden (so, wie es vor den Ferien lief).

Bitte teilen Sie den Klassenleitungen Klasse 1 bis 6 mit, wer an diesen 2 Tagen in der Schule betreut werden muss. Die Klassenleitungen melden sich jedoch auch noch bis zum Wochenende bei Ihnen.

Achtung: Gesundheitsformular mitgeben (siehe Link: Nach den Ferien oder hier unter diesem Beitrag)

Und, was ist ab Mittwoch, 24.02.2021?

Ja, da treffen wir dann wiederum auf eine Unbekannte: Die INZIDENZ.

Im Moment [17.02.2021, 19:00 Uhr] gehen wir davon aus, dass wir am 24.02.2021 NICHT in den „normalen“ Schulbetrieb gehen können, OHNE Präsenzpflicht das 2.Halbjahr starten.

Die Verordnung vom 16.02.2021 besagt dazu, unter § 7c „Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und unter 150 in den Landkreisen“, folgendes:

„(1) Die Präsenzfplicht ist aufgehoben.

(2) Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und den Abschlussklassen […] wird ein freiwilliger Pränenzunterrichts angeboten. SuS […] die vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet. [Hinweis auf Schulgesetz §48 Absatz 2 SchuG M-v: Erfüllung der Schulpflicht:

(2) Die zuständige Schulbehörde kann vom Besuch einer Schule befreien, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und hinreichend Unterricht oder eine gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist. […]

Auch hier fragen die Klassenleitungen ab, wie Sie es für sich und Ihr Kind handhaben möchten/werden.

Schicken Sie Ihr Kind ab dem 24.02.2021 in die Schule? Ja. Nein.

Es gilt weiterhin das Arbeiten mit dem Padlet, wer in der Distanz bleibt.

Es gilt für den gesamten Schulalltag  Mund-Nase-SchutzPFLICHT, auch im Unterricht.

Ihr Kind muss eine medizinische Gesichtsmaske/ OP-Maske tragen [§2, 2.Schul-Corona-Verordnung MV/15.2.2021]. Es benötigt keine FFP2 Maske.

Wir benötigen weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität und Durchhaltevermögen. Sofern wir Neues erfahren, geben wir es hier bekannt oder teilen es über die Klassenleitungen mit.

Liebe Grüße sendet Dein/Ihr

Marnitzer Schul-Team

„Cool bleiben und in die Sterne sehen!“