Wie „gewohnt“ die Gesundheitsbestätigung!
Da im Einzelfall eine private Reise einer Schülerin oder eines Schülers jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ist auch nach den Osterferien – wie bereits nach Ferien in den vergangenen Monaten – das diesem Schreiben beigefügte Formular vorzulegen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §7der 2.Schul-Corona-Verordnung.
Hiermit stellen wir Ihnen das benötigte Formular zur Verfügung, welches am 08.April 2021 mit zur Schule gebracht werden muss.
Beachten Sie, dass wir 2 (ZWEI) Unterschriften benötigen, einmal für den A-Teil und einmal für den B-Teil. Dankeschön!
Donnerstag, 08.04.2021
Klassen 1 – 2 – 3 – 4 – 5a – 5b – 6a – 6b – 8a – 8b – 10a – 10b
Montag, 12.04.2021
Klassengruppe 7.1 – 7.2 – 9.1 – 9.2
Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt, unabhängig vom ersten Präsenztag der Schülerin oder des Schülers,ab dem 8.April2021 für die allgemein bildenden Schulen und ab dem 12.April2021 für die beruflichen Schulen bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt das Betretungsverbot durch.Die im 107. Hinweisschreiben vom 1. Oktober 2020 aufgezeigte Verfahrensweise gilt entsprechend.