Kein Schulbesuch in dieser Woche!

Landkreis LUP verfügt

Liebe Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Zum Abend veröffentlicht der Landkresi folgende Mitteilung:

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim findet am Donnerstag und Freitag dieser Woche kein Unterricht in den Schulen statt. Das hat der Landkreis heute (06.04.2021) festgelegt.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite www.kreis-lup.de veröffentlicht (und siehe unten).

Auch die Leiterinnen und Leiter der Schulen im Landkreis haben heute diese Information erhalten.

Demnach ist der Besuch von Schulen für Schülerinnen und Schüler am 8. und 9. April grundsätzlich untersagt.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 können, wie bereits vor einiger Zeit praktiziert, die Notfallbetreuung der Schule besuchen.

Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.

Für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten wird mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.

Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen.

Wie die Schulorganisation ab dem 12. April erfolgen wird, wird der Landkreis am kommenden Freitag im Laufe des Vormittags entscheiden.

Von Landesseite ist indes am 8. und 9. April Schulbetrieb wie zuvor am 26. März vorgesehen, mit Präsenzunterricht für die Jüngsten und Wechselunterricht für die höheren Klassenstufen – sofern nicht durch das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen mit Blick auf das lokale Infektionsgeschehen vorgenommen werden. Das ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Fall.

Der 7-Tage-Inzidenzwert lag im Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 25. bis 31. März über 150. Dies bedeutet grundsätzlich für die Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Schul-Corona-Verordnung des Landes kein Präsenzunterricht stattfinden kann. Entsprechend der Verordnung muss die 7-Tage-Inzidenz grundsätzlich zehn Tage in Folge ununterbrochen einen sinkenden Wert im Bereich von 100 bis unter 150 aufweisen, um ab dem darauffolgenden Werktag in die Regelungen für aufgehobene Präsenzpflicht fallen zu können. Danach wäre frühestens am 10. April eine Aussage für einen möglichen Schulbetrieb ab dem 12. April möglich. Gegenwärtig liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis den sechsten Tag in Folge unter 150.

Aufgrund der zurückliegenden Osterfeiertage und der angelaufenen Arbeit in den Schnelltestzentren ist allerdings noch nicht absehbar, ob der derzeit aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert von 100,1 (Stand: 06.04.2021; Vortag: 130,8) noch einmal steigen oder sinken wird. Aufgrund der schwankenden Inzidenzwerte ist zudem gegenwärtig keine eindeutige Tendenz ersichtlich.

Daher hat sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim auf Empfehlung des Fachdienstes Gesundheit dazu entschlossen, den Schulbetrieb nicht wie vor den Osterferien fortzusetzen, sondern diesen bis einschließlich 9. April zu untersagen.

Der Schulbetrieb vor Ostern war ohnehin nur mit einer Sondergenehmigung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern möglich, um bei steigender Inzidenz eine Stetigkeit der Schulorganisation bis zum Ferienbeginn absichern zu können.

Auch für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen ist die weitere Entwicklung der Corona-Situation bedeutsam.

Hier gilt: Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ludwigslust-Parchim zehn Tage in Folge unter dem Wert von 150, können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Anfang kommender Woche, ab 12. April, wieder den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufnehmen. Eltern würden in dieser Schutzphase gebeten werden, die Förderung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Betreuung der Kinder nicht selbst sicherstellen können. Sollte eine Betreuung zuhause nicht möglich sein, genügt ein einfaches Formular.“