Änderung Symptomatik

Anpassung Hygieneplan zum 19.4.2021

Selbsterklärung_negativ_Testergebnis_beim_Arzt_imTestzentrum_unterzogen

Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.

Hier die Erläuterung dazu:

Liebe Eltern!

Die Maßgabe, dass nun alle SuS zum PCR-Test müssen, die eine Symptomatik aufweisen, wurde verändert.

Die mit einer COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik wurde an die „Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE)“ des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Diese Handlungsempfehlung wurde vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erstellt und vorgegeben.

Hier stellen wir Ihnen das geforderte Formular zur Verfügung, welches Sie nutzen müssen, wenn …

Bei Auftreten einer mit COVID19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID19Infektion sind:

Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)

Halsschmerzen

Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)

Fieber (≥ 38 °C bei Schulkindern)

KopfschmerzenoGliederschmerzen

Störung des Geruchsund Geschmackssinns

Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinderoder Hausarzt durch einen PCRTest (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) oder ein PoCAntigentest, der durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird notwendig.

Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden.

Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.