Anpassung Hygieneplan zum 19.4.2021
Selbsterklärung_negativ_Testergebnis_beim_Arzt_imTestzentrum_unterzogen
Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.
Hier die Erläuterung dazu:
Liebe Eltern!
Die Maßgabe, dass nun alle SuS zum PCR-Test müssen, die eine Symptomatik aufweisen, wurde verändert.
Hier stellen wir Ihnen das geforderte Formular zur Verfügung, welches Sie nutzen müssen, wenn …
Bei Auftreten einer mit COVID–19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID–19–Infektion sind:
Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)
Halsschmerzen
Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)
Fieber (≥ 38 °C bei Schulkindern)
KopfschmerzenoGliederschmerzen
Störung des Geruchs–und Geschmackssinns
Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)
Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder–oder Hausarzt durch einen PCR–Test (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) oder ein PoC–Antigentest, der durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird notwendig.
Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden.