In der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 28. März 2018 heißt es:
„Die volle Halbtagsschulen ist eine ganztägig arbeitende Grundschule mit festen Öffnungszeiten, die gemäß ihrem pädagogischen Konzept an mindestens drei Tagen in der Woche zusätzlich zum Unterricht weitere pädagogische, den Unterricht ergänzende Angebote in den Tagesablauf integriert.“
Für unsere Grundschule heißt das, Unterricht und Erziehung, Lernen und Spiel, aber auch Arbeits– und Erholungsphasen werden zu einem ganzheitlichen Konzept verbunden. Eine volle Halbtagsschule erleichtert die Zeit- und Alltagsplanung der Familien und bietet den Kindern einen festen Tagesrhythmus.