Regionale Schule

Die Regionale Schule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie bereitet die Schüler*innen auf eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig ermöglicht sie aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen.

Bei entsprechenden schulischen Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium ab der Klasse 7 jeweils zum Schuljahresende möglich.

Die Regionale Schule bereitet auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vor und hilft unter anderem über die Berufsorientierung bei der anstehenden Berufswahl. Dazu dienen u.a. das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Informatik oder auch die Schülerbetriebspraktika, die in den Klassen 8 bis 10 an insgesamt 25 Arbeitstagen durchgeführt werden. (siehe Berufsorientierungsunterpunkt)

In den Klassen 5 und 6 werden alle Schüler*innen gemeinsam in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe unterrichtet.

Wahlpflichtunterricht ab der Klasse 7 dient der Förderung der besonderen Interessen, Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Gewählt werden kann zwischen der zweiten Fremdsprache und einem von der Schule angebotenen Kurs aus den Bereichen

  • Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik
  • Naturwissenschaften
  • Gesellschaftswissenschaften
  • Künstlerisch-musisches Aufgabenfeld und Sport

Abschlüsse an Regionalen Schulen

Schulabschluss nach der Klasse 9

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife erlangt. Schüler*innen verlassen die Schule mit diesem Abschluss, wenn sie in Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache

  1. mindestens ausreichende Leistungen erzielen oder
  2. in höchstens zwei Fächern mangelhafte Leistungen erreichen und diese ausgleichen können oder
  3. diese Voraussetzungen nicht erfüllen und sich auf Antrag einer Leistungsfeststellung in maximal zwei Fächern mit nicht ausreichenden Leistungen unterziehen.

Übergang nach der Klasse 9

Schüler*innen erhalten beim Übergang in die Klasse 10 die Noten auf dem Niveau der Mittleren Reife. Die Berechtigung für den Übergang in die Klasse 10 liegt dann vor, wenn die Schüler*innen durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat und

  1. in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Berufsreife mindestens befriedigende und ansonsten mindestens ausreichende Leistungen erzielt oder
  2. in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen hat und diese ausgleichen kann oder
  3. diese Voraussetzungen aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen in der Leistungsfeststellung erreicht.

Schulabschluss nach der Klasse 10

Am Ende der Klasse 10 legen die Schüleri*innen die Prüfung zur Mittleren Reife ab. Prüfungsteilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben.

Übergänge nach der Klasse 10

Prüfungsteilnehmer, die mindestens das Gesamtprädikat „befriedigend“ erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen. Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein Fachgymnasium.