Abschlüsse und Prüfungen
Schulabschluss nach der Klasse 9
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife erlangt. Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule mit diesem Abschluss, wenn sie in Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache
- mindestens ausreichende Leistungen erzielen oder
- in höchstens zwei Fächern mangelhafte Leistungen erreichen und diese ausgleichen können oder
- diese Voraussetzungen nicht erfüllen und sich auf Antrag einer Leistungsfeststellung in maximal zwei Fächern mit nicht ausreichenden Leistungen unterziehen.
Übergang nach der Klasse 9
Schülerinnen und Schüler erhalten beim Übergang in die Klasse 10 die Noten auf dem Niveau der Mittleren Reife. Die Berechtigung für den Übergang in die Klasse 10 liegt dann vor, wenn die Schülerin oder der Schüler durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat und
- in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Berufsreife mindestens befriedigende und ansonsten mindestens ausreichende Leistungen erzielt oder
- in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen hat und diese ausgleichen kann oder
- diese Voraussetzungen aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen in der Leistungsfeststellung erreicht.
Schulabschluss nach der Klasse 10
Am Ende der Klasse 10 legen die Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife ab. Prüfungsteilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben.
Übergänge nach der Klasse 10
Prüfungsteilnehmer, die mindestens das Gesamtprädikat „befriedigend“ erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen. Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein Fachgymnasium.