Schulordnung

Vorwort zur Schul- und Hausordnung

Da denkt jeder zuerst an Verbote. Weshalb ist das notwendig? Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verbringen den Großteil des Tages miteinander. Das Zusammenleben so vieler Menschen auf engem Raum braucht Regeln. Diese Richtlinien sollen ein vernünftiges Zusammenleben an unserer Schule ermöglichen. Und es ist so: Wenn alle Mitglieder der Schulgemeinde sich im Schulalltag danach richten, dann dient das auch den Interessen jedes Einzelnen. So kann jeder sein Recht auf ungestörtes und angstfreies Lernen und Lehren wahrnehmen. Gegenseitige Rücksichtnahme und respektvolles Miteinander gelten dabei als oberste Priorität. Die Einhaltung der Regeln wird möglichst objektiv, konsequent und einheitlich durch die Lehrer eingefordert, aber auch durch das Schulpersonal und aufsichtführende Schüler. Regelverstöße ziehen Konsequenzen nach sich. Wo eine Auslegung der Regeln notwendig ist, übernimmt dies zunächst die aufsichtspflichtige Lehrkraft. Mögliche Konsequenzen orientieren sich an geltenden Gesetzen und Verordnungen.

01. Allgemeine Grundsätze

„Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“. Nach diesem Grundsatz verhalten wir uns so, dass wir niemanden verletzen oder gefährden.

Wir Schüler und Lehrer gehen respektvoll miteinander um. Auch dem Schul-, Reinigungs- und Essensversorgerpersonal treten wir wertschätzend gegenüber.

Wir tolerieren Mobbing in keinster Weise.

Konflikte klären wir ohne Gewalt. Sollten wir Zeugen einer Auseinandersetzung werden, holen wir umgehend Hilfe. Wir zeigen Zivilcourage und versuchen, den Streit zu schlichten.

Wir behandeln das Schuleigentum pfleglich. Mutwillig oder grob fahrlässig beschädigte oder zerstörte Materialien stellt der Schulträger dem Verursacher bzw. seinen Erziehungsberechtigten in Rechnung. Um Zahlungsaufforderungen zu vermeiden, sind alle Elternhäuser angehalten, die Schulbücher einzuschlagen. Wenn wir Beschädigungen am Schuleigentum feststellen, melden wir sie den Lehrern oder dem Schulpersonal.

Für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit an unserer Schule sind wir alle verantwortlich.

Pausen und Freistunden dienen der Erholung, Entspannung und dem individuellen Lernen und Arbeiten. Dem werden wir durch ein ruhiges Verhalten gerecht.

Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig den Unterricht zu besuchen und sich sorgfältig auf die Stunden vorzubereiten. Dazu zählen nicht nur die Vorbereitung auf Lernerfolgskontrollen, sondern auch das gründliche Anfertigen von Hausaufgaben und Breitstellen aller benötigten Materialien.

Gegenstände und Bekleidung, die geeignet sind, den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu verletzen, können durch Lehrkräfte untersagt werden. Das Tragen angemessener und der Witterung entsprechender Kleidung ist ausdrücklich erwünscht.

Wir tolerieren das Tragen oder Darstellen von Symbolen oder Codes, die verschlüsselt oder offen eine volksverhetzende, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder extremistische Orientierung ausdrücken, nicht. In solchen Fällen orientieren wir uns an den Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern und bringen diese widerrechtlichen Handlungen zur Anzeige.

02. Pausenregeln

1. Sollte ein Raumwechsel innerhalb eines Blocks nötig sein, gehen die Schüler unverzüglich zum Unterrichtsraum der nächsten Stunde.

2. Im Anschluss an den ersten Block nehmen alle Schüler ihr Frühstück im Fachraum ein. Ausnahmen sind der Chemie- und der Computerraum. In diesen Fällen wird die Frühstückspause in der Pausenhalle durchgeführt. Während der Pause nehmen wir das Essen im Sitzen ein und unterhalten uns in einer Lautstärke, die andere nicht stört.

3. Schüler der 10.Klasse übernehmen während der Pausen die Aufsicht im Schulgebäude. Sie sind anderen Schülern gegenüber weisungsberechtigt und verhalten sich selber entsprechend der Regeln.

4. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Schulleitung, ob die Schüler in der Zeit zwischen der Ankunft der Busse und dem Unterrichtsbeginn sowie in den Hofpausen im Foyer bleiben können. In diesem Fall hält sich niemand auf den Fluren oder in den Toiletten auf.

5. Der Unterstand für die Fahrräder ist während der Pausen nicht zu betreten.

6. Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt, d.h. an den Tischtennisplatten sowie am Basketballkorb. Fußball darf nur auf den Rasenflächen gespielt werden. Das Schießen oder Werfen von Bällen gegen das Schulgebäude und das Werfen von Steinen, Sand, Obst und Schneebällen ist verboten.

7. Um nach den Hofpausen pünktlich mit dem Unterricht zu beginnen, ist es wichtig, dass alle Schüler zügig nach dem Klingelzeichen in das Schulgebäude kommen. Betont langsames Gehen oder zu spätes „Losgehen“ wird nicht geduldet und kann zu erzieherischen Maßnahmen führen.

8. Unfälle während des Schulbetriebs sind umgehend bei der Lehrperson und im Sekretariat zu melden.

9. Das Verlassen des Schulgeländes in Frei- und Ausfallstunden oder nach Schulschluss ist Schülern ab Klasse 8 nur mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern gestattet.

10.„Das grüne Klassenzimmer“ sowie der Schulgarten dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.

11. Der Verkehrsgarten kann als Ruhezone genutzt werden. Dabei müssen alle Schüler aber besonders vorsichtig sein.

12. In der Mittagspause kann das Essen im Essenraum eingenommen werden. Dabei achten alle Schüler auf eine angemessene Laustärke und darauf, den Platz sauber zu verlassen.

13. In Frei- und Ausfallstunden dürfen die Schüler das Foyer als Aufenthaltsraum nutzen. Sie sind verpflichtet, sich dort vernünftig zu verhalten. Das Betreten der Küche ist untersagt.

14. Nach dem Unterrichtsende verlassen Schüler, die nicht mit den Bussen fahren müssen, umgehend das Schulgelände. Busschüler benutzen den erstmöglichen Bus!

15. Busschüler dürfen sich auf dem Schulhof und außerhalb der Pausen im Foyer aufhalten. Dort müssen sich aber die Regeln beachten und weder rennen, noch schreien.

03. Verhalten im Gebäude und in den Klassenräumen

1. Auf den Fluren und in den Klassenräumen wird nicht gelaufen und auch nicht geschrien. Besonders in der Prüfungszeit ist auf Ruhe zu achten.

2. Mäntel, Jacken etc. werden an die Garderobe im Flur gehängt. Bei Verlust von Wertgegenständen, die in den Jacken etc. verblieben sind, haftet die Schule nicht.

3. Die Unterrichtsräume werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten. Sollte eine Lehrkraft sich verspäten, warten die Schüler ruhig vor dem Raum.

4. Jeder ist für die Sauberkeit im Schulgebäude und in den Klassenräumen verantwortlich. Das bedeutet auch, dass Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

5. Für Fachräume und die Sporthalle werden die Schüler gesondert belehrt und der Fachlehrer achtet auf die Durchsetzung der Regeln.

6. Jeder Schüler hat ein Recht auf einen sauberen Arbeitsplatz. Deshalb sind das Beschmutzen und Beschädigen von Inventar und Wänden untersagt.

7. Durch den jeweiligen Raumnutzer werden nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und eine Grobreinigung durchgeführt. Das bedeutet, dass Papier und Unrat aufgelesen und die Tafel abgewischt werden.

8. Die Toiletten sind weder ein Aufenthalts-, noch Versammlungsort. Sie werden sauber gehalten. Zu einer Grundhygiene gehört auch, dass wir nicht mit Lebensmitteln die Toilette aufsuchen und uns gründlich die Hände waschen. Wir nehmen keine Schultaschen mit in die Toilettenräume.

9. Um Unfälle zu vermeiden, werden Fenster nur durch das Lehrpersonal weit geöffnet und es ist nicht gestattet, auf den Fensterbänken und Geländern zu sitzen.

04. Unterrichtsverhalten

1. Schüler und Eltern betreten das Schulgebäude ausschließlich durch den Haupteingang.

2. Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler unverzüglich zum Unterrichtsraum und legen alle notwendigen Arbeitsmaterialien bereit. Sollte es zu bewusst herbeigeführten verspäteten Unterrichtsanfängen kommen, ist die Lehrkraft berechtigt, die Pause zu kürzen. Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, können ausgeschlossen werden.

3. Zu Beginn jeder Stunde/jedes Blocks erfolgt die Kontrolle der Anwesenheit durch den unterrichtenden Lehrer. In den Klassen 5 und 6 melden die Klassensprecher fehlende Schüler im Sekretariat.

4. Über das Ende einer Unterrichtseinheit entscheidet unabhängig von dem Klingelzeichen nur die Lehrkraft.

5. Während der Stunden darf in Partner- und Gruppenarbeitsphasen leise miteinander gesprochen werden.

6. Während des Unterrichts sind Kaugummikauen und der Verzehr von Speisen untersagt.

7. Der Konsum von gesundheitsgefährdenden Getränken, insbesondere von Energydrinks, ist für Schüler nicht gestattet. Bei Missachtung wird das Getränk eingezogen und entsorgt.

8. Toilettengänge während der Stunden sind zu vermeiden. In dringenden Fällen kann die Lehrkraft Ausnahmen gestatten.

05. Drogen, Alkohol und Waffen

1. Das Mitführen, Konsumieren und Verteilen von Drogen, insbesondere Nikotinprodukten, Alkohol und Energydrinks oder Substanzen, die den Anschein haben, sind auf dem gesamten Schulgelände, in der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt.

2. Das Mitbringen aller Arten von Waffen und sogenannter Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Waffen täuschend ähnlich sind), von Messern, Werkzeugen, Pfefferspray, Reizgas, Chemikalien, gefährlichen Gegenständen, Laserpointern, UV-Taschenlampen, Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist verboten. Diese Gegenstände werden eingezogen und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

3. Sollte sich bei einem Schüler der Verdacht auf das Mitsichführen von verbotenen Substanzen oder Gegenständen manifestieren, wird der betreffende Schüler aufgefordert, seine Tasche vor den Augen des Lehrers auszupacken. Gefundene illegale Mittel und Dinge werden von der Lehrkraft konfisziert und der Schulleitung übergeben.

4. Kommt der Schüler der Aufforderung nach Herausgabe nicht nach, kann die Polizei zur Durchsetzung dieser Aufgabe hinzugezogen werden.

06. Mitwirkung der Eltern und Verhalten im Krankheitsfall

1. Wir freuen uns, wenn Eltern sich aktiv in die Gestaltung des Schullebens einbringen.

2. Als Erziehungsberechtigte haben Eltern die Aufgabe, die Schulpflicht ihres Kindes durchzusetzen.

3. Sollten Eltern oder andere Personen ein persönliches Gespräch mit einem Lehrer wünschen, vereinbaren sie bitte einen Termin und melden sich im Sekretariat an.

4. Ist ein Schüler erkrankt, so hat das Elternhaus die Schule entweder telefonisch oder per Mail bis 8.00 Uhr am selben Tag zu informieren. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht, wird eine Bitte um Entschuldigung nicht akzeptiert. Bei rechtzeitig abgemeldeten Schülern muss spätestens 3 Werktage nach Genesung des Kindes eine schriftliche Bitte um Entschuldigung beim Klassenleiter vorgelegt werden. Diese muss die Angabe des Abwesenheitsgrundes sowie den genauen Zeitraum enthalten. In besonderen Fällen kann die Schule eine Bescheinigung des Arztes verlangen. Erfolgt die Vorlage verspätet, werden die Fehlzeiten als unentschuldigt auf dem Zeugnis vermerkt.

5. Während der Schulzeit erkrankte Schüler werden nach Information der Sorgeberechtigten von der Schule abgeholt.

6. Eine Freistellung vom Unterricht von bis zu 3 Tagen, sofern sie nicht direkt vor oder nach Ferien oder Feiertagen liegen, ist rechtzeitig beim Klassenleiter formlos zu beantragen. Auch dieser Antrag ist mit dem Anlass der Freistellung zu versehen.

7. Für Freistellungen, die einen längeren Zeitraum betreffen, ist der entsprechende Antrag rechtzeitig bei der Schulleitung einzureichen.

8. Ein ärztliches Attest über die Befreiung vom Sportunterricht sollte am selben, muss aber spätestens am folgenden Tag beim Sportlehrer abgegeben werden. Dieses Attest befreit nicht von der Anwesenheitspflicht in den Sportstunden. Um begründete Sportbefreiungen können die Eltern in schriftlicher Form beim Sportlehrer bitten.

9. Treten bei einem Schüler oder in dessen familiärem Umfeld übertragbare meldepflichtige Krankheiten, z.B. Masern, Krätze, Läusebefall etc. auf, ist die Schule darüber unverzüglich zu benachrichtigen. Die Vorschriften des Gesundheitsamtes sind dazu einzuhalten.

10. Sollte ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, hat er die Pflicht, versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten und sich zu erkundigen, ob Leistungsüberprüfungen durchgeführt wurden. Sollten in der Zeit seiner Abwesenheit Lernerfolgskontrollen geschrieben worden sein, muss er diese während der nächsten Nachschreibezeit absolvieren.

11. Die Nachschreibezeit findet außerhalb der Unterrichtszeit statt. Betroffene Schüler begeben sich unverzüglich in den Raum des Lehrers, der die Aufsicht führt. Eine Übersicht dazu befindet sich am Aushang. Schüler, die diesen Termin wahrnehmen müssen, gehen evtl. erst danach essen. Erscheint ein SuS aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht, wird die nichterbrachte Leistung mit der Note 6 bewertet.

Umgang mit Handys und anderen mobilen Endgeräten

Mit dem Betreten des Schulgeländes werden alle Mobiltelefone und andere mobile Endgeräte ausgeschaltet.

Während des Unterrichts werden alle Geräte in der Tasche verstaut.

Die Nutzung der Geräte darf nur auf Anweisung der Lehrkraft erfolgen.

Nach Unterrichtsschluss dürfen die Schüler der 7. bis 10.Klassen ihre Handys nutzen, sofern sie und ihre Eltern die Nutzungsvereinbarung unterschrieben haben. Dabei dürfen die Schüler sich aber nur im Pavillon oder im Foyer aufhalten.

07. Verhalten bei Alarm

1. Bei Ertönen des Alarmsignals verhalten sich alle im Haus befindlichen Personen ruhig.

2. Die anwesende Lehrkraft zieht sich die Warnweste über, nimmt das Klassenbuch mit und kontrolliert, ob das Licht im Raum ausgeschaltet ist und alle Fenster geschlossen sind. Die Lehrkraft achtet als letzte darauf, dass auch die Tür nach dem Verlassen des Raumes ebenfalls geschlossen ist.

3. Entsprechend der Ausweisungen der Fluchtwege gehen alle in der Schule Anwesenden zu den Sammelplätzen im hinteren Teil des Schulhofs. Dort wird die Vollzähligkeit der Klasse überprüft und der Schulleitung gemeldet.

4. Den Anweisungen der Feuerwehr, Polizei oder Schulleitung wird Folge geleistet.

5. Die Feuerwehrzufahrt ist ständig frei zu halten.

08. Maßnahmen bei Regelverstößen entsprechen dem Schulgesetz des Landes MV:

Je nach Schwere und Art des Verstoßes sind unter anderem folgende Maßnahmen möglich:

* Ermahnung

* Gespräch mit verschiedenen Gremien

* Verpflichtung zur Selbstreflektion

* gemeinnützige Tätigkeit zur Wiedergutmachung (z.B. Reinigungsarbeiten)

* finanzielle Wiedergutmachung

* Verwarnungen

* Mitteilungen an die Eltern

* Verweise

* Beschulung in der Parallelklasse

* Suspendierung

Schlussbestimmungen:

Diese Schulordnung gilt in den Schulgebäuden, auf dem Schulgelände und auf allen Schulwegen, die im Aufgabenbereich der Schule bzw. unter Aufsicht des Schulpersonals betreten werden. Dazu zählt auch die Bushaltestelle im Zusammenhang mit dem Schülertransport. Sie gilt ebenfalls für alle schulischen Veranstaltungen und Ausflüge.

Die Schulleitung ist befugt, zeitlich begrenzte Abweichungen von dieser Schulordnung zu gestatten.

Mit der Anmeldung an dieser Schule wird die Hausordnung durch die Eltern anerkannt.

Die Wörter „Schüler“ und „Lehrer/Lehrkräfte“ verweisen auf Personen aller Geschlechter.

Inkrafttreten:

Diese Schulordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und der Schulkonferenz.

Handynutzungsordnung

  1. Digitale mobile Endgeräte können Ursache für Störungen im Unterricht und auf dem Schulgelände sein.

Mit ihnen können weiterhin strafbare Handlungen begangen werden. Eine Nutzung während Leistungsüberprüfungen sowie Prüfungen führt zur Anwendung der Bestimmungen über Täuschungen und wird entsprechend geahndet. Ich verpflichte mich daher, mein mobiles Endgerät nicht einzusetzen

a) ohne Zustimmung der Lehrkraft während des Unterrichts,

b) zum Fotografieren von Personen, die das nicht wünschen,

c) zum Hänseln, Beleidigen und Ausgrenzen (Mobbing) anderer Personen,

d) zum Filmen, Fotografieren oder Aufnehmen von Raufereien, Verletzungen oder peinlichen Situationen

 

2. Ich stimme weiterhin folgenden Regeln zu:

a)  Digitale mobile Endgeräte dürfen nur in den Pausen gemäß der Schulordnung für bestimmte Jahrgänge nur zu bestimmten Zeiten und nur in räumlich ausgewiesenen Bereichen genutzt werden.

b) Lehrkräfte dürfen bei Zuwiderhandlungen, Unterrichtsstörungen, dem Verdacht auf Straftaten sowie dem unerlaubten Uploaden von Inhalten Endgeräte einziehen.

c) Bei Verdacht auf eine Straftat in der Schule werden die Eltern, die Polizei und ggf. die Schulaufsichtsbehörde informiert.

d) Eingezogene Geräte werden am Ende des Schultages im Sekretariat an die Schüler*innen oder deren Erziehungsberechtigte zurückgegeben.

e) Die Lehrkraft entscheidet, wann und wie mobile digitale Endgeräte im Unterricht eingesetzt werden.

f) Lehrkräfte dürfen ohne Zustimmung nicht die Inhalte von digitalen mobilen Endgeräten einsehen. Sollte jedoch der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte, insbesondere pornografischer, Gewalt verherrlichender, Cybermobbing darstellender oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Natur bestehen, darf eine Lehrkraft das Endgerät einsehen.